Das Oberlandesgericht hat jetzt zu Gunsten der Internet-Suchmaschine Google entschieden, dass Google die Urheber- und Nutzungsrechte von Fotos, die bei der Google-Bildersuche erscheinen, nicht prüfen müsse. Nach Meinung des Gerichtes obliegt es den Rechtebesitzern, wenn sie Bilder ins Internet stellen, deren Nicht-Kopierbarkeit zu sichern, beziehungsweise selbst gegen eventuelle Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Die Anzeige der Bilder durch die Google-Bildersuche verletzt die Urheberrechte nicht. Die Suchmaschine Google nutzt ein automatisches Verfahren, dass alle Bilder im Web erfasst. Eine Unterscheidung wer dieses Bild ins Internet gestellt hat, kann von der Suchmaschine nicht getroffen werden. Nicht autorisierte Nutzer von Bildern können allerdings belangt werden, weshalb sich jeder Webseitenbetreiber vorab über die Nutzungsrechte der von ihm verwendeten Bilder informieren sollte. Auch das Oberlandesgericht betonte nochmals, dass Urheber und Besitzer der Nutzungsrechte von Fotos und anderen, dem Urheberrecht unterliegenden Daten, gegen deren missbräuchliche Nutzung vorgehen können.